Kirchgeld 2024: Ihr Beitrag für die Gemeinde vor Ort

Kirchgeld
Ich zahle bereits Kirchensteuer – warum erhalte ich eine Aufforderung von der Kirchengemeinde, Kirchgeld zu bezahlen?
 
Ende April 2024 erhalten Sie von uns einen persönlichen Brief mit der Bitte, das Kirchgeld zu entrichten. In Bayern gibt es die besondere Regelung, dass der Kirchensteuersatz zunächst nur acht Prozent der zu zahlenden Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer beträgt (anstelle von neun Prozent in den anderen Landeskirchen). Das neunte Prozent ist trotzdem als Steuerpflicht definiert, ist aber speziell für die Aufgaben der örtlichen Kirchengemeinde bestimmt und wird deshalb in Form des Kirchgeldes separat erhoben.

Das Kirchgeld ist also keine freiwillige Spende, sondern eine Steuer. Allerdings sind nicht alle Kirchenmitglieder verpflichtet, diese Steuer zu entrichten, siehe unten.

Ihr Kirchgeld ermöglicht Leben
Dank Ihrem Beitrag können wir vor Ort viel Gutes tun und Kirche für alle Generationen sein.

Bitte stufen Sie sich anhand der Tabelle selbst ein, wie hoch Ihr Kirchgeldbeitrag ist. Wenn Ihre jährlichen Einkünfte oder Bezüge, die zum Lebensunterhalt dienen, unter dem Freibetrag liegen, sind Sie nicht kirchgeldpflichtig.

Freibetrag und Einstufungstabelle 2023

StufeJährliche Einkünfte oder Bezüge (brutto)*Jährliches Kirchgeld in Euro
10 – 10.908Nicht kirchgeldpflichtig
210.909 – 24.99920.-
325.000 – 39.99940.-
440.000 – 54.99965.-
555.000 – 69.99995.-
670.000 und mehr120.-

Bitte verwenden Sie für das Kirchgeld dieses Konto:

Bankverbindung Kirchgeldkonto
Evang.-Luth. Dekanat Traunstein
IBAN (lesefreundlich): DE80 5206 0410 0201 404903
IBAN (kopierfreundlich): DE80520604100201404903
BIC: GENODEF1EK1

Geben Sie bei der Überweisung bitte Ihre Kirchgeldnummer an.

Das Kirchgeld ist als Teil der Kirchensteuer beim Finanzamt im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Vom Kirchgeld sind befreit:

  • Alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren
  • Gemeindeglieder, deren jährliche Einkünfte und Bezüge unter 10.909 Euro liegen

Da wir Ihre Einkommensverhältnisse nicht kennen, haben Sie vielleicht von uns eine Kirchgeld-Aufforderung bekommen, obwohl Sie unter der Freigrenze liegen. In diesem Fall bitten wir Sie, den beiliegenden Antrag auf Befreiung von der Kirchgeldpflicht auszufüllen (liegt dem Brief bei) und an uns senden.

 
Fragen? Wir helfen gerne weiter
Bei Fragen zum Thema Kirchensteuer und Kirchgeld können Sie sich gerne an das Pfarramt wenden oder an den

Kirchgeldservice der Landeskirche unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 55 95 559
(montags bis donnerstags, jeweils zwischen 8 und 16 Uhr, freitags zwischen 8 und 14 Uhr).

Weitere Informationen der Bayerischen Landeskirche finden Sie unter www.kircheundgeld.de