Ich zahle bereits Kirchensteuer – warum erhalte ich eine Aufforderung von der Kirchengemeinde, Kirchgeld zu bezahlen?
Ende April 2024 erhalten Sie von uns einen persönlichen Brief mit der Bitte, das Kirchgeld zu entrichten. In Bayern gibt es die besondere Regelung, dass der Kirchensteuersatz zunächst nur acht Prozent der zu zahlenden Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer beträgt (anstelle von neun Prozent in den anderen Landeskirchen). Das neunte Prozent ist trotzdem als Steuerpflicht definiert, ist aber speziell für die Aufgaben der örtlichen Kirchengemeinde bestimmt und wird deshalb in Form des Kirchgeldes separat erhoben.
Das Kirchgeld ist also keine freiwillige Spende, sondern Bestandteil der Kirchensteuer. Der Betrag liegt (je nach Einkommen) jährlich zwischen 5 und 120 Euro. Allerdings sind nicht alle Kirchenmitglieder verpflichtet, diese Steuer zu entrichten, siehe unten.
Dank Ihrem Beitrag können wir vor Ort viel Gutes tun und Kirche für alle Generationen sein.
Kirchgeldbrief Gemeinde Traunreut 2024 (PDF)
Wir bitten um Überweisung bis 15.6.2024. Bitte stufen Sie sich anhand der Tabelle selbst ein, wie hoch Ihr Kirchgeldbeitrag ist. Wenn Ihre jährlichen Einkünfte oder Bezüge, die zum Lebensunterhalt dienen, unter dem Freibetrag liegen, sind Sie nicht kirchgeldpflichtig.
Freibetrag und Einstufungstabelle 2024
Stufe | Jährliche Einkünfte oder Bezüge (brutto) | Jährliches Kirchgeld in Euro |
1 | 0 – 11.603 | Nicht kirchgeldpflichtig |
2 | 11.604 – 24.999 | 20.- |
3 | 25.000 – 39.999 | 40.- |
4 | 40.000 – 54.999 | 65.- |
5 | 55.000 – 69.999 | 95.- |
6 | 70.000 und mehr | 120.- |
Bitte verwenden Sie für das Kirchgeld dieses Konto:
IBAN: DE80 5206 0410 0201 404903
BIC: GENODEF1EK1
Geben Sie bei der Überweisung bitte Ihre Kirchgeldnummer und Ihre Kirchengemeinde an.
Das Kirchgeld ist als Teil der Kirchensteuer beim Finanzamt im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
- Alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren
- Gemeindeglieder, deren jährliche Einkünfte und Bezüge unter 11.603 Euro liegen
Da wir Ihre Einkommensverhältnisse nicht kennen, haben Sie vielleicht von uns eine Kirchgeld-Aufforderung bekommen, obwohl Sie unter der Freigrenze liegen. In diesem Fall bitten wir Sie, den beiliegenden Antrag auf Befreiung von der Kirchgeldpflicht auszufüllen (liegt dem Brief bei) und an uns senden.
Kirchgeldservice der Landeskirche unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 55 95 559
(montags bis donnerstags, jeweils zwischen 8 und 16 Uhr, freitags zwischen 8 und 14 Uhr).
Weitere Informationen der Bayerischen Landeskirche finden Sie unter www.kircheundgeld.de