Mitgliedschaft, Eintritt, Umgemeindung

Unsere Gottesdienste, Veranstaltungen und Kurse stehen allen Interessierten unabhängig von ihrer Kirchenmitgliedschaft oder Gemeindezugehörigkeit offen – herzliche Einladung!

Unsere Kirche ist offenFalls Sie sich entschließen, dass Sie zu unserer Gemeinde gehören möchten, und noch nicht oder nicht mehr Mitglied der Evangelischen Kirche sind, laden wir Sie zur Kirchenmitgliedschaft ein.

„Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Mt. 18,20)

Unter dieser Verheißung Jesu kommen Frauen und Männer zusammen und sind Kirche: Menschen, die von Gott angesprochen wurden, sich zum Glauben an den dreieinigen Gott öffentlich bekennen, ihn mit ihrem Leben bezeugen und gemeinsam Wege suchen, wie sie Werkzeuge von Gottes Frieden und Segen für diese Welt sein können. Als Mitglied stärken Sie diese Gemeinschaft ebenso wie Sie von dieser Gemeinschaft Unterstützung erfahren.

Für die Kirchengemeinde vor Ort entscheidet die Anzahl der Gemeindeglieder …

  • über die Höhe der finanziellen Mittel, die die Gemeinde von der Landeskirche aus Kirchensteuereinnahmen zugewiesen bekommt
  • über Zahl und Umfang der Pfarrstellen, die der Gemeinde zugebilligt werden
  • darüber, ob es sich lohnt, Kirche und Gemeindehaus weiterhin zu erhalten

Für einen Kircheneintritt gibt es viele gute Gründe

Als Kirchenmitglied können Sie Pate werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie können bei Kirchenwahlen wählen und gewählt werden. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens sucht und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut. Sie sind Teil einer Solidargemeinschaft. Wenn Sie Kirchensteuer bezahlen, tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass Kirche in unserer Gesellschaft präsent bleibt – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung und diakonischem Engagement. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Bestattung.

Zugeschnitten auf Ihre persönlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Landeskirche die passenden Informationen und Antworten auf Ihre Fragen:
Mitglied werden in der Evangelischen Kirche

Sie können auch ganz unkompliziert mit uns telefonisch, per Email oder persönlich Kontakt aufnehmen, wir nehmen uns Zeit und beraten Sie gerne.

Gemeindewechsel: Antrag auf Umgemeindung
Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern können auf ihren Antrag Mitglieder einer anderen Kirchengemeinde werden. Der Kirchenvorstand der aufnehmenden Kirchengemeinde entscheidet über den Antrag nach Rücksprache mit dem Pfarramt der abgebenden Kirchengemeinde. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen.

Falls Sie bereits der Evangelisch-Lutherischen Kirche angehören und außerhalb unseres Gemeindegebietes wohnen, aber trotzdem zur Paulusgemeinde Traunreut gehören möchten, können Sie hier den Antrag auf Umgemeindung herunterladen:

PDF Antrag auf Umgemeindung (PDF)

Bitte senden Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an unser Pfarramt.