Am 20. Oktober 2024 werden in Bayern die Kirchenvorstände neu gewählt. Die Wahl wird als Briefwahl und Präsenzwahl durchgeführt.
Was macht der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für die Gemeinde, leitet und prägt sie. Er ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die Gemeindearbeit, um Menschen zum Glauben einzuladen und in die Gesellschaft hineinzuwirken – mit Neugier, Diskussionsbereitschaft, Offenheit für andere Menschen und Gottes Wirken.
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Auch durch Personalentscheidungen bei Stellenbesetzungen und bei der Anstellung von Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für Gottesdienste, fördern das Vertrautwerden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.
Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan und die Jahresrechnung, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.
Alle sechs Jahre wird der Kirchenvorstand von der Gemeinde gewählt. Die nächste Wahl ist am 20. Oktober 2024.
Wer kann für den Kirchenvorstand kandidieren?
Bis Ende April 2024 werden Kandidatinnen und Kandidaten angesprochen oder können sich selbst melden. Voraussetzungen sind ein Alter von 18 Jahren zu Beginn der Amtsperiode (1.12.2024) und die Kirchenmitgliedschaft. Über die vorläufige und die endgültige Kandidatenliste entscheidet der Vertrauensausschuss.
Unter www.kv-wahl-bayern.de gibt es einen interaktiven Schnellcheck für interessierte Kandidaten. Mehr Infos über die Arbeit im Kirchenvorstand gibt es persönlich vor Ort bei Pfarrer Stefan Hradetzky, den Mitgliedern des Kirchenvorstands und beim Vertrauensausschuss.
Kandidatenvorschläge nehmen der Kirchenvorstand und die Mitglieder des Vertrauensausschusses bis 29. April 2024 entgegen:
- Pfr. Stefan Hradetzky, Email: stefan.hradetzky [at] elkb.de
- Vertrauensmann Richard Schuster
- Anita Behrend
- Otto Licinac
- Christian Neumayr
- Markus Schicker
- Claudia Thönissen
Kontaktaufnahme direkt oder über das Pfarramt oder über dieses Kontaktformular:
Kandidatenvorschlag
Die vom Vertrauensausschuss aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten können sich vor der Wahl persönlich u.a. bei der Gemeindeversammlung, im Gottesdienst und im Gemeindebrief FORUM der Gemeinde vorstellen.
Wer kann wählen und wie?
Mit deiner Wahl nimmst du Einfluss darauf, wer die Kirchengemeinde in der kommenden Amtsperiode leiten wird. Du sprichst den Ehrenamtlichen deiner Wahl dein Vertrauen aus und stärkst ihnen den Rücken für die Aufgaben, die vor ihnen liegen.
Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 seit mindestens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören, und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren.
Bis Ende September 2024 erhältst Du eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen für die Briefwahl oder die Wahl am 20. Oktober 2024 im Wahllokal vor Ort im Gemeindesaal der Paulusgemeinde, Carl-Köttgen-Straße 1a.
Wichtig: Solltest Du keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Du erst kurz vor der Wahl in die neue Gemeinde gezogen bist. Bitte dann im Pfarramt oder Gemeindebüro nachfragen, ob Du bereits in der Wählerliste stehst. Ggf. bittest Du darum, aufgenommen zu werden. Für die Wahlberechtigung muss der Wohnsitz seit drei Monaten – also seit dem 20. Juli 2024 – in der Gemeinde sein. Wer außerhalb wohnt und zu uns umgemeindet ist, hat natürlich auch Wahlrecht.
Die Wahlen für den Kirchenvorstand sind Personenwahlen. Du gibst Deine Stimmen einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel der örtlichen Kirchengemeinde(n) verzeichnet sind. Den Stimmzettel erhältst Du mit den Wahlunterlagen zugeschickt.